Ja, Sie haben es richtig gelesen, ab 1.1.2013 gilt innerhalb von ARD, ZDF und Deutschlandradio eine neue Rundfunkgebühr. Damit wird ab diesem Zeitpunkt die bisherige, alte Rundfunkgebühr abgelöst. So hat es der Gesetzgeber (Bundestag und Bundesrat) beschlossen. Die Gründe dafür sind vielfältig, Ungerechtigkeit bei den Gebühren war einer der Hauptgründe der Neuregelung. Bisher musste für alles, was rundfunk- und fernsehtauglich war, Gebühren bezahlt werden. Anders gesagt, jedes Gerät, ob TV-Gerät, Radio, Autoradio, Radiowecker, Küchenradio, PC, MP3-Player, Handy, Smartphone, war gebührenpflichtig.
Und seien wir doch einmal ehrlich, waren alle Geräte immer angemeldet? Die Kontrolleure der GEZ kannten da oft kein Erbarmen, mancher hat da so seine unguten Erfahrungen gemacht. Eine Ausnahme war das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis, das heißt, auf Antrag war eine Befreiung von den RF – Gebühren möglich. Das hat Gültigkeit bis einschließlich 31.12.2012.
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